Bildquelle: Ingo Joseph
Die rot-rot-grüne Berliner Regierungskoalition hat sich vergangenen Freitag im Streit um die Deckelung der Mieten geeinigt. Die Mieten sollen in den kommenden fünf Jahren rückwirkend zum 16.06.2019 eingefroren werden, außerdem sollen Mietsenkungen bei Neuvermietungen und Wucherpreisen ermöglicht werden. Das Gesetz betrifft etwa 1,5 Millionen Wohnungen des frei finanzierten Wohnungsbaus, die vor 2014 gebaut wurden. Den Gesetzesentwurf muss zunächst der Senat beschließen und das Abgeordnetenhaus darüber abstimmen.
Die pauschale Mietsenkung für Mieter, deren Wohnkosten 30 Prozent ihres Nettoeinommens übersteigen, hat es mit dem Kompromiss nicht in den Gesetzesentwurf geschafft.
Das Gesetz sieht eine Möglichkeit vor, einen Inflationsausgleich von 1,3 Prozent pro Jahr ab 2022 zu berücksichtigen, und die Mieten dementsprechend leicht zu erhöhen. Für zusätzliche Umlagen gilt Anzeigepflicht, und sie dürfen ohne Genehmigung einen Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen. Damit sollen reine Schönheitsmodernisierungen verhindert werden. Für weitere Modernisierungskosten können Förderprogramme verwendet werden. Etwa 250 zusätzliche Mitarbeiter seien notwendig, um das Gesetz umzusetzen.
Hintergrund für den Mietendeckel ist die angespannte Wohnungssituation in der Hauptstadt. Dort haben sich laut Bundesbauministerium die Mieten für freie Wohnungen in den letzten zehn Jahren verdoppelt. Im Rahmen dieser angeheizten Disussion hat eine Initiative ein Volksbegehren zur Enteignung großer Wohnungskonzerne angestrengt.
Das Mietendeckel-Gesetz wird von der Immobilienwirtschaft kritisiert, da damit ein Stillstand im Wohnungsbau befürchtet wird. FDP und CDU wollen das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht auf Rechtmäßigkeit prüfen lassen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im Rahmen einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag die Wirksamkeit der 2015 inkraftgetretenen, kontrovers diskutierten Mietpreisbremse evaluieren lassen.
Nach dieser Studie lägen zwar in vielen Städten immer noch eine Vielzahl von Mietobjekten oberhalb der zulässigen Mietobergrenze, aber eine "moderate" Verlangsamung des Mietanstiegs sei erwirkt worden. Allerdings hätte sich der Mietanstieg für Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen, für die die Mietpreisbremse nicht greift, deutlich beschleunigt. Befürchtete negative Auswirkungen auf die Bautätigkeit seien bisher ausgeblieben.
Eine Kurzzusammenfassung sowie die komplette Untersuchung finden sich auf der Website des BMVJ. Außerdem gibt es eine Zusammenstellung und Auswertung von Rechtsurteilen in Bezug auf die Mietpreisbremse.
Nachdem die im Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse in ihrer Form nicht zu den erhofften Wirkungen geführt hatte, sind Mieter nun ab Januar 2019 durch eine Nachverschärfung der Mietpreisbremse besser vor Mieterhöhungen geschützt. Mitte Dezember 2018 hat der Bundesrat der Verschärfung der Mietpreisbremse zugestimmt.
Sie gilt nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, wobei diese von den Landesregierungen festgelegt werden. Der Deutsche Mieterbund bietet eine Übersicht der betroffenen Städte.
Die Änderungen in Kürze:
In einer Sendung vom 21.09.18 mit dem Titel "Wohnung verzweifelt gesucht" beschäftigt sich das Nachtcafé mit dem Thema des völlig aus den Fugen geratenen Wohnungsmarktes. Zu den Gästen gehören unter anderen eine durch Luxussanierung "entmietete" Münchnerin, die Oberbürgermeisterin von Reutlingen, aber auch ein CEO eines börsennotierten Immobilienunternehmens.
Zur Folge auf der Nachtcafé-Homepage
Der Sozialverband Deutschland hat ein Kurzgutachten "Wohnverhältnisse in Deutschland - Mietbelastung, soziale Ungleichheit und Armut" veröffentlicht. Kernaussagen:
Das Gutachten kann hier heruntergeladen werden.